...der besseren Übersicht wegen, findet Ihr die wichtigen Info's hier und gebündelt. Ihr dürft Euch natürlich gern an der Vervollständigung dieser Sammlung beteiligen.
Die roten Stempel in den Anleitungen müssen leider sein, da einige Zeitgenossen glauben, sich ungefragt an der Arbeit anderer bereichern zu können. Ihr könnt euch die Anleitungen herunter laden, darin lesen, diese kopieren, vergrößern, Eurem Nachwuchs zum Ausmalen geben oder die Garagenwand damit tapezieren, etc., das ist mir piepegal. Verkaufen dürft Ihr sie nicht! Das macht Ihr bitte mit Euren eigenen Anleitungen. Wer's genauer wissen will, ganz unten rechts auf jeder Seite ist ein kleines Icon => draufklicken und nachlesen.
PS: Sollte ich noch jemanden dabei erwischen, hagelt es ohne weitere Vorankündigung die entsprechende Abmahnung!
Wer Wert auf stempellos legt, kann sich die Bedienungsanleitungen natürlich auch als "Reproduktion" (klingt wertiger als "Kopie", ist aber nichts anderes in einer Qualität auf dem Stand der 1990iger Jahre in den Anfangsjahren der Kopiertechnik) u.a. beim TRAKULA oder einem der anderen Vervielfältiger kaufen, das bleibt freilich Euch überlassen. Glaubt Ihr nicht? ↓ Links unten ein Scan einer solchen "Reproduktion", rechts ein liebloser Testscan direkt vom Original. Gleicher Scanner, gleiche Einstellungen, unmittelbar hintereinander. Man sieht am jeweils blasser werdenden linken Bildrand bei beiden das selbe Problem der Buchbindung auch damals schon. Der von mir zu diesem Zweck erworbene Buchscanner reproduziert leider die selbe Scanqualität, "wie vor 100 Jahren". Das will ich Euch nicht anbieten.
Spricht man die Vervielfältiger auf die oft miese Qualität Ihrer Arbeit an, werden die sogar ziemlich pampig, gelegentlich übel beleidigend und empören sich darüber, was man sich doch als Kunde einbilden würde. Man solle schließlich froh sein, dass sie den Kram zur Wende aus den Betrieben herausgeschleppt hatten und nun den dicken Reibach damit machen. Einem der letzten Verfielfältiger hatte ich bereits vor Erwerb solch einer Kopie angekündigt, ihm sein Machwerk bei fehlender Qualität auf dem Stand der Technik, anschließend juristisch um die Ohren zu hauen und so schnell konnte ich gar nicht gucken, war das vollmundig angepriesene Angebot eines "Neudruckes" in "erstklassiger Qualität" plötzlich nicht mehr verfügbar und auf Nimmerwiedersehen gelöscht war. Ich habe wirklich nichts gegen Kopien, oft sind die besser als Nix, vor allem nicht in der Werkstatt mit Dreckfingern, aber Kopien sind selten besser als das Original und im Buchdruck ist das fast ausgeschlossen. Den Vogel schießt allerdings dieser rayman-5-71 im elektronischen Kaufhaus ab. 9,90 € zzgl. 1,55 € Versand für eine einzelne, einseitige Kopie mit Vergasereinstelldaten, DIN A5. Die Ausgabe von 1978 ( ↓ ) hat 95 Seiten, davon etwa 80 mit Einstelldaten... Es gibt offenbar Leute, die das scheinbar gedankenlos kaufen und damit solch Wucher unterstützen oder ihrer offenbar völlig fehlgeleiteten Wertvorstellung dem Geld gegenüber, gar nicht begreifen, auf was sie sich dort einlassen. 😳😳😳 Nur zum Vergleich, Kopierkosten bspw. bei Gericht werden aktuell mit 0,50 € pro DIN A4-Seite berechnet, im Copy-Shop zahle ich zwischen 0,20 € und 0,45 €, je nach Tageslaune des Kassierers. (im Screenshot hatte ich die ganze unsinnige Werbung entfernt)
Noch viel besser sind allerdings diejenigen, die einem ein originales Werkstatthandbuch a) laut Inserat ← im online-Shop, b) nach Bestellbestätigung per eMail und c) der Lieferung beiligender Rechnung verkaufen und dann trotzdem eine Kopie in den Umschlag legen. Glaubt Ihr nicht? Der Fachliteraturversand von Herrn Angerer aus Merseburg ist ein solcher Kandidat. Für derart dreiste Fälle von gewerblichem Betrug (nichts anderes ist das) gibt es Gewerbeamt, Ermittlungsbehörden und Rechtsanwalt... Allerdings erwarte ich nicht viel mehr als die "Einstellung des Verfahrens" wegen "fehlendem öffentlichen Interesse", denn wenn man bereits den bestens ausgebildeten Polizeikomparsen© im Freistaat erklären darf, dass es sich um einen astreinen Betrug handelt, wenn man ein Original verkauft und lediglich eine Kopie (also eine Fälschung, da gibt es überhaupt nichts zu diskutieren, schon gar nicht, wenn ich eindeutig und ohne jeden Zweifel ein Original verkaufe) liefert, ist von denen ganz sicher alles, nur keine vernünftige Ermittlungsarbeit zu erwarten. Ich würde gern das Gesicht des Polizeihauptmeisterdarstellers sehen, wenn der sich privat einen Mercedes bestellt und statt dessen einen Fiat mit aufgeklebten Stern geliefert bekommt. Nach seiner Interpretation stellt das keinen Betrug dar, weil man als Käufer schließlich vom Kaufvertrag zurücktreten könne... Unglaublich, aber wahr - Willkommen in Thüringen! Merke: Der Verkauf von gefälschten Produkten stellt ab sofort keine Straftat mehr dar, sondern ist durch das gesetzlich vorgesehene Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gedeckelt.(*)
(* natürlich nicht! Dies stellt lediglich die persönliche Meinung eines Polizeihauptmeisters der Landespolizei Thüringen in Wahrnahme und Ausübung seiner Amtspflichten dar, hat keinerlei Rechtswirksamkeit und ist lediglich Ausdruck seiner Eignung(¹, Leistung(² und Befähigung(³.
(¹, ², ³ - Beförderungskriterien
"Nachtigall, ick hör' Dir trapsen."
Ende März '23 erhielt ich wohl irrtümlich eine an meine mich vertretende Rechtsanwältin gerichtete eMail von Herrn Angerer, dass rein zufällig bei der Inventur doch noch das Original aufgetaucht sei und er sich freuen würde, mir das Original-Werkstatthandbuch verkaufen und an die Kanzlei versenden zu dürfen. Gleichzeitig bittet er vielmals um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten, usw. usw. What? Die Kommunikation mit ihm und Frau Peggy Angerer las sich im Dezember '22 interessanterweise auf etwa diesem Niveau: 'Kunde, friß oder stirb, wenn's Dir nicht paßt, schick doch die Kopie zurück!'. Von einem eigenen Fehler oder einem Hauch von Unrechtsbewußtsein oder dem bloßen Willen, die sprichwörtliche Kuh irgendwie vom Eis, sprich eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden, war zum damaligen Zeitpunkt keine Spur erkennbar. Das "-20%-Angebot" (außer auf Tiernahrung) per Mail für den nächsten Kauf würde ich nicht als akzeptable Lösung für einen offensichtlichen Betrug ansehen. Ich halte es jedenfalls für ziemlich unglaubwürdig, dass er sich plötzlich, aus heiterem Himmel sozusagen, an den zwischen uns geschlossenen Kaufvertrag erinnerte (von dem ich nie zurückgetreten war), um meiner bestehenden Forderung zur Erfüllung eben jenes Vertrages nachzukommen. Nach fast einem ¼ Jahr Funkstille und einfach so...???
Was war da nun offenbar passiert? Nachdem die Strafanzeige in rekordverdächtiger Zeit, d.h. in 6, (in Worten: sechs) Werktagen rund um Weihnachten und Silvester '22 durch die Thüringer Polizeitrachtenverein "bearbeitet" und an eine der Staatsanwaltschaften im Freistaat (frei von... - Kompetenz vermutlich) geschickt wurde, bekam ich dann zuständigkeitshalber vom Hallenser Oberamtsanwalt (quasi eine Art Staatsanwalt light) Mitte Februar '23 einen netten Brief (keinen Bescheid mit Rechtsbehelf oder so - nein, einen netten Brief), dass das Verfahren wegen "Warenbetrug" gegen Herrn Angerer wegen der geringen zu erwartenden Strafe und fehlender Vorstrafen eingestellt wurde. Soso, Warenbetrug also - angezeigt hatte ich einen Betrug im besonders schweren Fall, also in der Qualifizierung aufgrund des gewerblichen Charakters. Herr Angerer ist schließlich Buchhändler, mit Steuernummer und so, wie Ihr oben im Screenshot seines Inserates zum Buch nachlesen könnt. Er verdient damit also einen Teil seines Lebensunterhaltes. Das wollte ich natürlich genauer wissen und stellte kurzer Hand einen Antrag auf Akteneinsicht. Vier Wochen später, also am 20. März, wiederholte ich diesen Antrag, diesmal mit Fristsetzung und per Fax (also mit Sendenachweis), da auf den ersten Antrag keinerlei Reaktion der Staatsanwaltschaft erfolgte und dann bekam in Halle offenbar jemand Schnappatmung und es ging alles ziemlich fix.
Herr Angerer war offenbar im Verfahren gar nicht gehört, sondern durch den Thüringer Polizeidarsteller lediglich telefonisch zum Sachverhalt interwievt worden und dessen Vorgesetzte(r) hat diesen strafprozessualen Schwachsinn einfach mal so durchgewunken. Weihnachten war schließlich gerade vorbei und der Jahreswechsel stand vor der Tür. Das wäre ja nichtmal eine Straftat, würde man den telefonischen Ergüssen aus Thüringen folgen. Kann ja mal passieren, shit happens... Von der betreffenden Staatsanwaltschaft im Freistaat ist (aus eigener Erfahrung in anderer Sache mit einem gestohlenen Motorrad) auch nichts anderes als Blödsinn zu erwarten und die hatte offenbar, froh sich mit dem Mist nicht befassen zu müssen, das Verfahren fix der Zuständigkeit halber nach Halle in Sachsen-Anhalt abgegeben. Qualitätskontrolle - Ach i wo! Qualitätskontrollen in diesen Kreisen werden völlig überbewertet. Schon wieder Shit happens... - in Thüringen ist das leider an der Tagesordnung. Man erinnere sich nur an die vergeigte Wahl zum Ministerpräsidenten im Februar des Jahres 2020 n.Ch. und das anschließende Leerstück zur Funktionsweise in dieser Farce einer wertewestlichen Demokratiedarstellung.
Weiter... - Das fehlende (rechtlich notwendige) Gehör fiel wohl in Halle bei der Staatsanwaltschaft jemandem beim Kopieren der Akte für mich auf, der dann tatsächlich auch mal einen Blick in die Akte geworfen hatte. Das scheint bei den Staatsanwaltschaften selten der Fall zu sein. Offenbar wird nur die letzte Seite gelesen: 'Waaaas, niemanden ermittelt? Na dann Deckel drauf, Akte zu, Ablage A!" A wie Archiv (oder in Thüringen auch A wie Aktenvernichter, sowas soll öfter mal vorkommen). Ich vermute, dass nach meinem Fax zur Akteneinsicht am 20.03., Herr Angerer ganz schnell mit der Bitte angeschrieben wurde, sich doch fix zum Betrugsvorwurf zu äußern und das alles mit Briefkopf der Staatsanwaltschaft Halle. Das wäre tatsächlich ziemlich ungewöhnlich, normalerweise erledigt sowas die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaften, aber dafür fehlte mit meinem vorliegenden Fax zur Akteneinsicht vermutlich die Zeit. Beim Herrn Angerer brach wohl daraufhin ebenfalls die große Panik aus, klang doch das offenbar nette Telefonat mit dem Spezialisten der Thüringer SOKO "Aktentod" ganz anders, was ihn exakt eine Woche nach meinem Fax an die Staatsanwaltschaft, am 27.03. dazu veranlasste, meiner Anwältin per eMail doch von der Existenz des Originalbuches und dem plötzlichen und unverhofftem Auffinden bei "einer Inventur" zu berichten. Hört, hört - da hatte er wohl einen Brief der Staatsanwaltschaft um den 23./24. herum bekommen und am Montag gleich reagiert, um dem Staatsanwalt seine bisher fehlenden "Bemühungen zur Klärung" vorzugaukeln.
Dazu die Frage, ob ich noch immer Interesse am Buch hätte und nach positiver Bestätigung von Frau Anwältin einer "Wir haben das Buch an Ihren Mandenten versand"-eMail am 31. März mit Foto ↓ (damit da auch ja nix schief geht). Ein Bild vom Buch hatte ich jedenfalls schon mal und es schien diesmal tatsächlich (m)eine Anfang Dezember '22 erworbene Originalausgabe zu sein.
Die Staatsanwaltschaft hatte sich natürlich auch bei mir gemeldet und deren hochwichtiger Brief war auch zu meinem Erstaunen eine ganze Woche (am 23.03 geschrieben, am 30.03. zugestellt) unterwegs. Darin teilte man mir mit, dass ich derzeit (noch) keine Akteneinsicht bekommen könne, da dem Beschuldigten kein rechtliches Gehör zu meinem Antrag auf Akteneinsicht gegeben wurde. Das ist natürlich haarsträubender Blödsinn und ich musste diesen Brief auch wirklich 3x lesen (da ich die ersten beiden Male vor Lachen vom Stuhl gefallen war), aber so wie ich von denen einen Brief zur Einstellung des Verfahrens, statt eines Bescheides erhalten hatte, paßt dieser Unfug einfach ins bisherige Muster. Angeschissen werden wegen Strafvereitelung im Amt, das will die Staatsanwaltschaft Halle stellvertretend für die Thüringer Fachkräfte offenbar auch nicht.
Das ist alles reine Spekulation bisher, solange ich nicht in die Akten gucken kann. Allerdings paßt das zeitlich ziemlich perfekt zusammen. Mein Fax, die unerwartete Reaktion per eMail von Herrn Angerer, sein plötzliches und sprichwörtliches "sich darin Überschlagen", dass ich auch ja das WHB erhalte, das Datum vom Brief der Staatsanwaltschaft an mich, usw... Es bleibt auf jeden Fall spannend und lustig und glaubt mir, Polizei (ist in Arbeit) und Staatsanwaltschaft mal so richtig vorzuführen, "geht einfach runter, wie Öl". 😉
Tatsache! Am 01.04.2023 bekam ich von DHL die Zustellankündigung mit Live-Tracking und da ich sowieso nochmal los musste, konnte ich den Paketzusteller im Nachbardorf überfallen und ihm quasi 2½h vor der geplanten Zustellung das +++ Goldstaubbuch +++ entreißen. Stellt Euch vor, auf den letzten Metern wäre mit diesem seltenen Schmuckstück der Leipziger Fachbuchdruckkunst noch irgend etwas Schreckliches geschehen. Das wäre mehr als nur tragisch! Wie sagte mein alter Chef immer: "Haben und 3m weg sein...!".
Ende April, die Akte ist nun endlich da und ich kann's nachlesen, schwarz auf weiß, dass ich mit meinen Vermutungen zum Werdegang fast zu 100% ins sprichwörtlich Schwarze getroffen hatte. Die Staatsanwaltschaft Halle hatte Herrn Angerer tatsächlich auch am 23.03. angeschrieben. Nicht etwa um sich zum Tatvorwurf zu äußern, wie ich annahm, sondern um seine Zustimmung zu der von mir beantragten Akteneinsicht zu geben. Schließlich sind die Rechte des Beschuldigten wichtig(er), als die Aufklärung von Straftaten und die Wiedergutmachung beim Geschädigten. (Randnotiz soundso in irgendeinem Kommentar zur Strafprozessordnung - das kann niemand nachlesen, ohne auf die entsprechenden Interpretationen zugreifen zu können. Tatsache ist, die Adresse von Herrn Angerer ergibt sich aus dem Impressum der Webseite, aus der mir zugesandten Rechnung vom Buch und sein Geburtsdatum ist mir ziemlich Schnuppe, Blümchen will ich ihm keine schicken). Seine vermeintlich versehentlich an mich gerichtete eMail vom 27.03. mit Anhang (datiert auf den 24.03.), dass er rein zuuuufällig das originale Buch bei einer Inventur gefunden hätte, ging parallel auch an meine Anwältin, damit offenbar auch ja nix schief geht. Das kann man natürlich glauben, kann man aber auch getrost sein lassen. Weshalb ich nicht schon im Dezember das bestellte und bezahlte Original erhalten hatte, bleibt offiziell Spekulation.
Fazit von des Janze:
Ihr schließt mit wem auch immer einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ab (Punkt). Die Beschreibung, die zugesicherten Eigenschaften, die Nebenabreden (bspw. Lieferzeit, Versandkosten, Versandunternehmen, etc.) SIND Bestandteil dieses Vertrages und gerade im online-Geschäft ist es leider nicht mehr so, dass Ihr Euch VOR dem Erwerb von der Qualität und den Eigenschaften des Kaufgegenstandes überzeugen könnt, sondern seit auf Gedeih und Verderb auf die Angaben des jeweiligen Verkäufers angewiesen. "Funktion nicht geprüft", "Werkstatthandbuch, Ausgabe 1964", statt "...Kopie der 1964iger Ausgabe" oder die Geschichte mit den vermeintlichen 22iger BVF-Vergasernachbauten, usw. usw. Mit solch einem Unfug seit Ihr in der Pflicht, den betrügerischen Machenschaften massiv Paroli zu bieten. Jemand, der das sogar gewerblich macht, also seinen Lebensunterhalt damit verdient und Steuern drauf bezahlt, ist ein Betrüger (Punkt). Da braucht es keinen Schalck-Golodkowski, Lieschen Müller die das Amt um Dreigeldfuffzig mit ÖPNV-Fahrscheinen bescheißt, Fussballvereinmanager oder Cum-Ex-Politclowns (und das Drama mit dem geht ja munter weiter) mit themenbezogener Alzheimer. Das geht in der Werkstatt los, die gepresste Kuhscheiße als Bremsbeläge, statt Markenhersteller montieren und endet garantiert nicht bei Mrs. "Mir ging es um den Inhalt, nicht um's Original.", die weiter unten ↓ "vergessen" hatte, zum Angebot der Betriebsanleitung für den 16N auf abgegriffenem 80g-Standardnachwendekopierpapier dazu zu schreiben, dass es bloß eine (eindeutige) Kopie ist, die sie da verkauft.¹) Solche Händler hätte man vor nicht allzulanger Zeit im hohen Bogen über seine eigene Ladentheke gezerrt und ihnen handfest verdeutlicht, dass sie ihren Schrott besser behalten sollten. Das vergessen einige offenbar. Wenn man dann schon den staatlichen Institutionen trotz Ermittlungsauftrag vollumfängliche Handlungsunwilligkeit und totale Ahnungslosigkeit vorwerfen muss, delegitimiert sich doch dieses Gebilde einer "repräsentativen Demokratie" bereits selbst.
¹) Allerdings fange auch ich wegen 4,- € keinen Rechtsstreit an. Das Geld ist wieder da,
entsprechende Bewertung für alle lesbar und der Scan steht Euch zur Verfügung.
ET081 & Anbaugeräte | ||
Bedienungsanleitung & Ersatzteilliste | ||
Antriebsritzel | ||
Zwischenrad z=44/38 | ||
Schaltrad | ||
Bedienungsanleitung & Ersatzteilliste | Weshalb Seite 3 "fehlt", kann ich derzeit nicht nachvollziehen. In meiner lokal gespeicherten Originaldatei ist sie vorhanden und wird jedesmal beim Hochladen als leeres Blatt innerhalb des Gesamtdokumentes übertragen. D.h. ich habe das mehrfach, leider immer mit dem selben Ergebnis versucht. | |
Anlaufscheibe für Mähbalken E141 zum Nachfertigen, benötigt werden 2 Stk. für die Antriebsstange | ||
Deckscheibe für Mähbalken E141 zum Nachfertigen, benötigt werden 2 Stk. für die Antriebsstange | ||
Bedienungsanleitung & Ersatzteilliste | ||
Technische Zeichnungen | Messerhalter.pdf | |
Bedienungsanleitung & Ersatzteilliste | ||
Bedienungsanleitung & Ersatzteilliste | ||
ArbeitsSchutzAnOrdnung 107/1 | ||
Barkas EL65, -150, -308 | ||
+++ Goldstaub +++ | ||
+++ Goldstaub +++ | ||
+++ Goldstaub +++ | ||
Lieferumfang EL308 von 1955, | ||
Ersatzteilliste & | ||
Bedienungsanleitung, Abmessungen, techn. Daten und Fehlersuche für die drei Barkasmotoren EL65, EL150 und EL308 von 1979, | ||
Ersatzteilliste Barkas EL65, | ||
Barkas ZW1103 & DKW | ||
Betriebsanleitung Stationärmotor ZW1103, Ausgabe 1983 (Nachdruck 1987), 28 Seiten, s/w | ||
Ersatzteilliste für den ZW1103, | ||
Ersatzteilliste und Zubehör (Kopie) für | ||
Ersatzteilliste und Zubehör (Kopie) für | ||
sonstiges Gerät mit Barkas | ||
Bedienungs- und Wartungsanleitung BEA 3,5 / BEA 4 kVA, | Wirkschaltplan 6-8317/802 als Scan | |
BEA 0,63 kVA, Gerät 8027-01 | ||
Bedienungsanleitung zur Einmann-Motorkettensäge | ||
+++ Goldstaub +++ Bedienungsanleitung DUZ20 & Zusatzgeräte, | ||
+++ Goldstaub +++ Ersatzteil- und Zubehörliste DUZ20 & EL308/1 | ||
Kurzbeschreibung und Bedienungsanweisung diverser Feuerlöschgeräte, techn. Daten, u.a. TS8 & LP20, | ||
Berliner - Vergaser - Fabrik | ||
+++ Goldstaub +++ - - - - - - - - - - - - - - - - Ein paar dieser Hefte sind im Original doppelt vorhanden. Diese gebe ich ausschließlich im Tausch gegen andere Originale ab. Bitte anfragen. - - - - - - - - - - - - - - - - - => Tipp: Sehr interessante Webseite zur Vergaserthematik, ein bissel Geschichte zur BVF und Hintergrundinfo's. | Ersatzteilliste KNB 17-4, 17-5, 17-6 Ersatzteilliste 20 KNB 1-1, 1-2 Ersatzteilliste 22 KNB 1-1, 1-2 Ersatzteilliste 24, 25,5 & 27 KN 1-1 Ersatzteilliste 22 & 25,5 KN 2-1 Ersatzteilliste KNBS 17-4 bis -8 (u.a. EL150) Ersatzteilliste KS220-0 - KS223-0 (EL308) Betriebsanleitung Typ 16 N (Kopie) Ersatzteilliste N 261-7 & 271-0 ... | |
+++ Goldstaub +++ | wird nach und nach gescannt | |
Einstelltabelle für Wagen- und Motorradvergaser (und einige mehr!!!) Der Vorbesitzer hat seinen Job in der Werkstatt wirklich ernst genommen und die Liste handschriftlich ergänzt. | ||
Einstelltabelle für Wagen- und Motorradvergaser (und einige mehr!!!) Ausgabe (Stand) Januar 1978 | Teil 1 2,2MB Teil 2 0,9MB Teil 3 1,4MB | |
Beschreibung, Aufbau, Funktionsweise der | ||
Werkstattinformationen zur farbigen Anschauungstafel der BVF-Startvergaser bei den Typen BVF 22N1-1, 24N1-1, 26N1-1 & 28N1-1, | ||
Vergaser-Handbuch | Hier werde ich nach und nach die einzelnen Einstelltabellen scannen. | |
sonstige Anleitungen | ||
Bedienungsanleitung Da die Motoren immer wieder als "1KVD..." usw. bezeichnet werden | ||
+++ Goldstaub +++ T4-K10B & Knicklenkertraktor v. Agrostroj (Vorgänger vom bekannten TZ4K) Achtung, große Datein, >50MB pro Teil bei ca. 15 Seiten | ||
Betriebsanleitung 2. Auflage, | ||
Bedienungsanleitung & | (Scan beinhaltet nur die BA, die ETL habe ich nicht gescannt und das Buch verkauft) |